„Radautobahn“ mitten durch das Naherholungsgebiet Liether Moor?

Infobrief Dezember 2020

Der Betreuungsverein hatte ja bereits im Februar ’20 auf die drohende „Radautobahn“ mitten durch das Liether Moor hingewiesen.

Zwischenzeitlich gab es eine Informations-Veranstaltung am 25.06.2020 in der Hell-Halle. Außerdem einen „Runden Tisch“ am 27.10.2020 zu dem Thema, wo wir erstmalig unsere guten Argumente vortragen konnten.

Ein Beispiel: Nach der ARGUS-Tabelle soll nur Var. „B“ -West realisierbar sein. Hier wird in einem Gutachten, daß der Politik als Entscheidungshilfe an die Hand gegeben werden soll, von vornherein bestimmt, was politisch umsetzbar ist und was nicht. Das ist nicht hinnehmbar und eine völlig unzulässige Indoktrination der gemeindlichen Entscheidungsträger.

Es wird nicht überraschen, daß eine vom BVLM nach objektiven Gesichtspunkten und unter wissenschaftlicher Vergleichbarkeit erstellte Bewertungsmatrix zu einem ganz anderen Ergebnis kommt. Hier ist nicht mehr die Variante „B“, sondern die Variante „B/C“ ( westlich der Bahn ) die Vorzugsvariante! Damit entspricht sie dem Ergebnis des Workshops von Pinneberg im letzten Jahr und den Erwartungen aller im Moor tätigen Vereine.

Desweiteren wurde durch Insistieren des BVLM, Intervention der Unteren Naturschutz-behörde und Eingreifen des Kreisnaturschutzbeauftragten deutlich, daß es im Moor zu keinen Versiegelungen kommen darf. Das heißt, eine nur für den Radfahrteil des RSW nötige Breite von 4 m ist nicht zu realisieren, da die Wege im Moor nur 3 m breit sind und die Bankette nicht versiegelt werden darf.

Überraschenderweise veranlaßt dieses Ergebnis die Projekt-Leitung aber nicht dazu, nun auf einer anderen Trasse doch noch eine bessere Gestaltung näher am Radschnellweg-Standart zu erreichen. Nein, nun soll es im Moor eine Fahrradstraße werden.

Damit würden je Fahrtrichtung 1,5 m je Richtung für die Radfahrer zur Verfügung stehen. Fußgänger sind auf der Fahrbahn von Fahrradstraßen oder Radschnellwegen grundsätzlich nicht zugelassen. Nur in Ausnahmefällen. Für einen separaten Fußweg ist aber natürlich im Moor kein Platz.

Außerdem greift hier die Vorschrift, daß es in einem Naherholungsgebiet überhaupt nicht zulässig ist, den Fußweg und Radweg gemeinsam zu führen! Das Liether Moor ist jedoch ein überregionales Naherholungsgebiet. Es wird gerade in Corona-Zeiten stärker denn je von Erholungssuchenden und Familien frequentiert.

Im Jahre 2017 hat die Gemeinde federführend mit den Moorvereinen einen sehr schönen Naturlehrpfad eingeweiht. ( das Projekt wurde sogar erheblich von der EU gefördert). Es ist auch eine wunderbare Karte bei der Gemeinde erhältlich. Über die Hauptroute, die Straße Liether Moor, soll künftig aber die Variante „B“ führen!

Das muß man sich aber nun wirklich realsatirisch auf der Zunge zergehen lassen: Da genieße ich also gerade die Ruhe im Moor beim Betrachten einer der schönen Tafeln, da wird mir von einem Elmshorner, der schnell mit dem E-bike nach Hamburg zur Arbeit möchte, doch glatt mit 50 km/h der „Popo“ abgefahren. Wer soll das noch verstehen?

Die Variante „B“ durch das Liether Moor ist damit ungeeignet und deshalb auszuschließen.
Hingegen sind die Varianten „B/C“ und „C“ durch ihre Siedlungsnähe zu Klein Nordende und Heidgraben sehr gut für schnelle Radverbindungen geeignet.

Es wurde am runden Tisch auch wieder das Argument vorgetragen, daß  mit dem RSW auch der Kfz.-Durchgangsverkehr bekämpft werden könnte. Dieses Problem besteht sicherlich, aber da die Variante „B“ ja nun einmal nicht geeignet ist, muß man hier auf den Deutschen Schilderwald vertrauen. So könnte man in einem zweiten Schritt die Durchfahrt nur für Anlieger, sowie Land- und Forstwirtschaft erlauben. ( Und muß natürlich auch kontrollieren!)

Da neben weiteren Unwägbarkeiten, wie dem Ausbau der Bahn, auch die Finanzierung überhaupt nicht geklärt ist, wird sich der BVLM zum Schutze des Liether Moores weiterhin für die Variante „B/C“, bzw.  Var. „C“ einsetzen.

Räder haben Alternativen – das Moor hat keine!!

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Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 € jährlich, für Kinder bis 16 Jahren 5 €.

Naturkundliches Gutachten

Landschaftsanalyse und Darstellung über das Betreuungsgebiet des Liether Moor-Vereins

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Links

Verein Liether Kalkgrube e.V.
www.lietherkalkgrube.de

Verein Schutz des Tävsmoores e.V. www.taevsmoor.de

Verein für extensive Robust­rinder­haltung im Liether Moor e.V. www.robustrinder-lieth.de